Wozu eine obligatorische Hundeausbildung?
Mit der Ausbildung lernen Sie, welche Grundbedürfnisse ein Hund hat, was Sie ihm bieten müssen und wie Sie ihn führen sollen. Die Ausbildung bringt somit einerseits dem Hund etwas, nämlich eine tiergerechte Haltung und Erfahrung in ungewohnter Umgebung und mit fremden Hunden.
Wie sieht die Ausbildung konkret aus?
Die Ausbildung besteht aus einem Theoriekurs und einem Praxiskurs mit dem Hund. Künftig müssen Personen, die sich erstmals einen Hund anschaffen möchten, vorher einen Theoriekurs besuchen. Wenn sie dann den Hund erhalten, müssen sie im ersten Jahr einen Praxiskurs absolvieren.
Gibt es am Ende der Kurse eine Prüfung?
Nein. Weder beim Theorie-Kurs noch beim Training gibt es eine Prüfung. Allerdings kann es vorkommen, dass Haltende, die Ihre Hunde beim Training überhaupt nicht unter Kontrolle haben, vom kantonalen Veterinäramt zu weiteren Schulungen verpflichtet werden.
Wer überprüft, dass alle zukünftigen Hundehalter die SKN-Kurse absolvieren?
Dafür ist der jeweilige Kanton zuständig. Anders kontrollieren Züchter, ob der zukünftige Käufer bereits den Theoriekurs absolviert hat. Hierzu muss der Käufer die Bescheinigung über den Theoriekurs SKN vorweisen können. Es gibt für den Theoriekurs und für den Praxiskurs je eine Bescheinigung SKN. Diese ist gut aufzubewahren.
Wer kann solche Kurse anbieten?
Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat genaue Kriterien für die Ausbildung und die Ausbildner erarbeitet. Die Mobile Hundeschule Super-Doggy Cora ist berechtigt den obligatorischen SachKundeNachweis SKN für Hundehalter (obligatorischer Hundehalterkurs) anzubieten. Sie erhalten eine offizielle Kursbestätigung nach Abschluss des Kurses.

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