Kursgestaltung Praxiskurs 1h pro Tag erlaubt gemäss BVET:
Die Vorgaben für die Gestaltung der Kurse werden in der Verordnung des EVD über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren (SR 455.109.1, siehe Anhang) geregelt (Art 33 bis 35 der Verordnung): Art 34 Abs 2 beschränkt die Dauer der praktischen Lektionen auf max. 1 Stunde Dauer.
Diese zeitliche Einschränkung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich Hunde nur eine begrenzte Dauer auf eine Arbeit konzentrieren können. Es macht daher wenig Sinn, die Kurse über mehrere Stunden am Stück durchzuführen.
Die Durchführung von „Intensivkursen“, bei denen die Lektionen zu einem Block von längerer Dauer zusammengefasst werden, entspricht den Vorgaben der Verordnung des EVD über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren folglich nicht.