Die Hundeschule SuperDoggy hat die Bewilligung auch für den Kanton Zürich oblig. Hundehalterkurse durchzuführen. Dies betrifft vorwiegend Welpenförderung und Junghundekurse, sowie Erziehungskurse der Rassentypenliste I. Der Kursnachweis wird pro Halter-Hund-Team ausgestellt. Das Original erhält der Hundehalter nach Abschluss des Kurses, resp. nach Besuch der Anzahl Lektionen, die verlangt sind. Für die Welpenbestätigung Kanton ZH - Rassenliste 1 sind mind. 4 Lektionen bis zur 16 Lebenswoche zu besuchen.
VETA Kanton ZH Welpen - Bewilligung-Nr HAB-0305-ZH
oblig. Kanton ZH Rassetypenliste 1 - mind. 10h zwischen 16. W. - 18. Monat
VETA Kanton ZH Junghund - Bewilligung-Nr HAB-0186-190808
Kanton Zürich Hundegesetz - Rassenliste 1:
Für die Welpenbestätigung ist der Welpenkurs (mind. 4 Lektionen bis 16.
Woche) und für die Junghundebestätigung der Junghundekurs (10 Lektionen)
erforderlich.
Nachweis ist im Kurspreis inklusive. Jede weitere Nachweiskopie desl Ausweises kostet 25.00